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  • 22.12.2010 | Gebührenmanagement

    Gebührenoptimierte Verkehrsunfallmandate

    von RiLG Dr. Julia Bettina Onderka, Bonn

    Bei der Bearbeitung von Mandaten in Verkehrsunfallsachen wird häufig die Frage nach einer Gebührenoptimierung gestellt. Dahinter steht der Wunsch, das Mandat so zu gestalten, dass keine Gebühren „verschenkt“ werden. Der folgende Beitrag gibt hierzu praktische Lösungshinweise.  

     

    1. Beispiele

    Allerdings gibt es für die Praxis keine Mandatsgestaltung, die in jedem Fall zu optimalen Gebühren führt. Die Abrechnungsmöglichkeiten hängen nämlich immer vom Verlauf der konkreten Angelegenheit ab.  

     

    Ausgangsfall

    Eigentümer E hat mit seinem Fahrzeug einen Unfall. Der Sachschaden beläuft sich auf 7.500 EUR. Es handelt sich um eine insgesamt durchschnittliche Angelegenheit. Er wendet sich an Anwalt A, damit dieser den Schaden gegenüber dem Haftpflichtversicherer H des Gegners geltend macht. Hier gibt es nun verschiedene Möglichkeiten, das Mandat zu gestalten:  

     

    • Variante 1: A kann sich zunächst einen Auftrag zur außergerichtlichen Tätigkeit erteilen lassen und nur einen bedingten Auftrag zur gerichtlichen Geltendmachung (aufschiebend bedingt für den Fall, dass die außergerichtliche Inanspruchnahme erfolglos bleibt).

     

    • Variante 2: A kann sich sofort einen Auftrag zur gerichtlichen Geltendmachung erteilen lassen.

     

    Die Unterschiede zeigen sich, wenn das Mandat - ausgehend vom Ausgangsfall - weiterläuft.