01.05.1999 · Fachbeitrag · Gebührenrecht
Bei einer (Erst-)Beratung kann die Auslagenpauschale abgerechnet werden
| Folgender Fall wird vielen Kanzleiinhabern bekannt sein: Ein Rechtsanwalt führt relativ häufig Beratungen durch. Oft handelt es sich dabei um Erstberatungen. In der Regel findet die Beratung nach einer vorherigen Terminabsprache in der Rechtsanwaltskanzlei statt. Die Kostennote wird üblicherweise nach der Auftragsbeendigung per Post an den Mandanten übersandt. Hier stellt sich die Frage, ob die Beratungsgebühr und - jedenfalls wegen der Übersendung der Kostennote - die Auslagenpauschale nach § 26 BRAGO in Rechnung gestellt werden dürfen, oder ob bei Beratungen die Auslagenpauschale grundsätzlich nicht abgerechnet werden darf. |
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