01.05.1994 · Fachbeitrag · Gerichtsferien:
Fällt die Erklärung eines Rechtsstreites zur Feriensache unter die Anordnungen nach § 273 ZPO?
| Gemäß §§ 199, 200 GVG herrscht vom 15. Juli bis zum 15. September in jedem Jahr ein Zustand, der mit „Gerichtsferien" überschrieben ist. Ruhig ist es deswegen auf den Gerichtsfluren und in den Rechtsanwaltskanzleien noch lange nicht ✁ können doch mit einem kleinen Antrag die mit den Gerichtsferien verbundenen Vorschriften umgangen werden. |
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