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  • 01.05.1995 · Fachbeitrag · Gerichtskosten in der Kostenfestsetzung:

    Der Widerruf der Zeugengebührenverzichtserklärung muß unverzüglich nach Eintritt der maßgeblichen Umstände erfolgen!

    | Nicht zu Unrecht wird oftmals behauptet, daß das Kostenfestsetzungsverfahren das "einzig wirklich streitige Verfahren" ist. Vor allem im folgenden Fall hat sich dieser Ausspruch bewahrheitet: Der an den Zeugen trotz Vorlage einer Zeugengebührenverzichtserklärung ausbezahlte Betrag wurde per Gerichtskostenabrechnung von der zur Kostentragung verurteilten Partei eingefordert. Die Zahlung wurde abgelehnt und Beschwerde gemäß § 8 GKG eingelegt. Im Wege der Entscheidung über die Beschwerde stellte das Gericht folgendes fest: |