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  • 01.08.1999 · Fachbeitrag · Gesamtvergleich

    Erledigung verbundener Verfahren: Gerichtskosten als wichtige Größe für den Verhandlungsspielraum

    | Beim Abschluß eines Verfahrens durch einen Vergleich muß der Anwalt bei seinen wirtschaftlichen Überlegungen und Berechnungen neben der Höhe der Hauptforderung und der Anwaltsgebühren auch die zu bezahlenden Gerichtskosten einbeziehen. Denn die Gerichtsgebühren fallen durch ihre Höhe durchaus für den damit belasteten Mandanten ins Gewicht und die Kostenregelung kann Bestandteil des Vergleichs zwischen den Parteien sein. Vor diesem Hintergrund muß der Anwalt Kenntnis davon haben, welche Gerichtsgebühren anfallen, um eine für seinen Mandanten in diesem Punkt vorteilhafte Vereinbarung auszuhandeln. Dazu folgendes Problem: |