01.09.2001 · Fachbeitrag · Geschiedenenunterhalt
Aktuelles BGH-Urteil führt zu Streitwerterhöhung bei der Geltendmachung von nachehelichem Unterhalt
| Der BGH hat durch Urteil vom 13.6.01 entschieden, dass das Einkommen aus einer nach Trennung oder Scheidung aufgenommenen oder erweiterten Erwerbstätigkeit des haushaltsführenden Ehegatten die ehelichen Lebensverhältnisse prägt (FamRZ 01, 986; Abruf-Nr. 010829; ausführliche Kommentierung: Familienrecht kompakt - FK - 8/01, 32). Dies wirkt sich künftig bei der Bewertung des Unterhaltsanspruchs und damit auch auf die anwaltlichen Gebühren wie folgt aus: |
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