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  • 01.08.1997 · Fachbeitrag · Gesetzesänderungen

    Neuregelungen der KostO, des GKG und der BRAGO durch das JuMiG

    | Durch das Justizmitteilungsgesetz und Gesetz zur Änderung kostenrechtlicher Vorschriften und anderer Gesetze (JuMiG) vom 18. Juni 1997 hat der Gesetzgeber eine Reihe von Neuerungen im Gebühren- und Kostenrecht eingeführt (BGBl. vom 26. Juni 1997, Teil I, 1430). Während das JuMiG insgesamt erst zum 1. Juli 1998 in Kraft treten wird (Art. 37 Abs. 1 JuMiG), sind die kostenrechtlichen Regelungen des Art. 33 JuMiG bereits seit dem Tage nach der Verkündung des Gesetzes am 27. Juni 1997 in Kraft (Art. 37 Abs. 2 JuMiG). Die wichtigsten Neuerungen betreffen: |