Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • 01.07.2011 | Gesetzgebung

    Änderungen des RVG beachten

    von Dipl. Rechtspfleger Peter Mock, Koblenz

    Der Gesetzgeber hat kurz vor dem Jahreswechsel Änderungen beschlossen, die sich auch auf die anwaltliche Vergütung auswirken. Da sie häufig noch nicht bekannt sind hier die wichtigsten Neuregelungen.  

     

    Neuregelungen im Vergütungsverzeichnis  

    Im Folgenden sind nur die neu eingefügten Passagen abgebildet. Die neuen Textteile sind zur besseren Kenntlichkeit fett gedruckt.  

     

    Neu eingefügt in Nr. 3105 VV RVG

    3105  

    Wahrnehmung nur eines Termins, in dem eine Partei oder ein Beteiligter nicht erschienen oder nicht ordnungsgemäß vertreten ist und lediglich ein Antrag auf Versäumnisurteil, Versäumnisentscheidung oder zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung gestellt wird: Die Gebühr 3104 beträgt ...  

     

    (1) Die Gebühr entsteht auch, wenn  

    NaN. das Gericht bei Säumnis lediglich Entscheidungen zur Prozess-, Verfahrens- oder Sachleitung von Amts wegen trifft oder

    0,5