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  • 01.12.1996 · Fachbeitrag · Honorarforderungen

    Wie kann abgetreten, aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden?

    | Die Abtretung von und die Aufrechnung mit Honoraransprüchen eines Rechtsanwalts ist nicht generell verboten. Ihre Zulässigkeit hängt - ebenso wie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts - von besonderen Voraussetzungen ab, über die der folgende Beitrag einen kurzen Überblick gibt. |