01.12.1996 · Fachbeitrag · Honorarforderungen
Wie kann abgetreten, aufgerechnet oder ein Zurückbehaltungsrecht ausgeübt werden?
| Die Abtretung von und die Aufrechnung mit Honoraransprüchen eines Rechtsanwalts ist nicht generell verboten. Ihre Zulässigkeit hängt - ebenso wie die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts - von besonderen Voraussetzungen ab, über die der folgende Beitrag einen kurzen Überblick gibt. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat