01.11.1999 · Fachbeitrag · Honorarvereinbarung
Die Vergütung des Rechtsanwalts als Mediator
| Wie in der letzten Ausgabe von „BRAGO professionell“, Seiten 122 ff., ausgeführt, ist noch nicht abschließend geklärt, ob die BRAGO grundsätzlich für das Tätigwerden des Anwalts als Mediator zur Anwendung kommt. Zudem bereitet es Schwierigkeiten, seine Tätigkeit als Mediator einzelnen Gebührenvorschriften der BRAGO zuzuordnen sowie ein angemessenes Honorar dafür zu erzielen. Es ist deswegen empfehlenswert, den Vergütungsanspruch für die Mediation durch eine Honorarvereinbarung abzusichern. Der folgende Beitrag erläutert, worauf Sie dabei unbedingt achten sollten. |
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