01.12.2001 · Fachbeitrag · Honorarvereinbarung
Mündliche Abrede wirksam?
| Frage: Mandant M. ist Geschäftsführer einer GmbH und erwog 1997 die Übernahme der amerikanischen Muttergesellschaft. Aus diesem Anlass nahm er Kontakt zu Rechtsanwalt R. auf. Bei einem persönlichen Treffen wurde mündlich ein Stundensatz von 300 US $ für das außergerichtliche Tätigwerden des R. vereinbart. M. macht im Nachhinein geltend, dass mangels Schriftform keine wirksame Vergütungsvereinbarung vorliegt. Zu Recht? |
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