01.12.2001 · Fachbeitrag · Honorarvereinbarung
Was Sie bei der individuellen Abrede Ihrer Vergütung beachten sollten
| Das Thema Honorarvereinbarung stellt sich im Mandatsverhältnis auf allen Rechtsgebieten. Es ist nicht mehr - wie vielleicht in der Vergangenheit - primär ein Problem der Strafverteidigung oder komplizierter Steuerrechtsfälle. Vielmehr sollte es in das anwaltliche Problembewusstsein ebenfalls z.B. bei der Bearbeitung von familien-, erb-, arbeits-, verwaltungs-, bau- oder sozialrechtlichen Mandaten rücken. Kein Rechtsgebiet sollte grundsätzlich ausgeschlossen werden. Dazu folgende Einzelheiten: |
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