01.09.1998 · Fachbeitrag · Honorarvereinbarungen
Honorarabrede kann nicht allein wegen der Höhe der Vergütung gegen die guten Sitten verstoßen
| Immer wieder vereinbaren Rechtsanwälte mit Mandanten ein Honorar, das die gesetzliche Vergütung um ein Mehrfaches übersteigt. Der Praktiker sollte sich hierbei überlegen, ob diese Vergütung gerichtlich durchsetzbar ist oder nicht, wenn der Auftraggeber nicht bezahlt. Hierzu stellt ein Urteil des OLG Köln vom 3. September 1997 folgende interessante Richtlinien auf (Az: 17 U 31/97, Leitsatz in: BB 98, 129; ZAP 98, 650). |
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