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  • 01.05.1999 · Fachbeitrag · Insolvenzrecht

    Die Vergütung des Anwalts als Sachwalter oder Treuhänder

    | Übernimmt ein Rechtsanwalt in einem Insolvenzverfahren Aufgaben als Sachwalter oder Treuhänder, so wird er nach der Insolvenzrechtlichen Vergütungsverordnung (InsVV) vergütet. Die BRAGO-Gebühren finden wegen der Bestimmung in § 1 Abs. 2 BRAGO keine Anwendung. |