30.03.2011 | KG
Unterlassungsklage „bringt“ viel
Werden mehrere Personen auf Unterlassung verklagt, so handelt es sich um mehrere selbstständige Ansprüche. Deshalb sind nach Auffassung des KG die Streitwerte zu addieren. Das gilt auch, wenn eine juristische Person und ihr gesetzlicher Vertreter in Anspruch genommen werden. Dieser Ansicht folgen auch andere OLG. Weitgehend allein geblieben ist das OLG Bremen mit der Auffassung, dass nur auf den höchsten Einzelwert abzustellen sei (20.5.87, 2 W 54/87). Zu beachten ist allerdings, dass der Wert für jeden einzelnen Beklagten unterschiedlich zu gewichten sein kann. Für den Rechtsanwalt ist es also lohnend, wenn er geltend machen kann, dass das Unterlassungsgebot nicht nur von einer, sondern von mehreren Personen einzuhalten ist.
(KG 9.11.10, 5 W 188/10) (Abruf-Nr. 111010)