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  • 01.09.1998 · Fachbeitrag · Kostenerstattung

    Wann werden Anwaltsgebühren für ein Rechtsgutachten erstattet?

    | In der Rechtsprechung und im Schrifttum herrscht schon seit langem Einigkeit darüber, daß die Rechtsanwaltsgebühren für die Erstellung eines Rechtsgutachtens grundsätzlich keine zur Rechtsverfolgung und -verteidigung „notwendigen“ Kosten im Sinne des § 91 Abs. 1 ZPO sind. Folglich sind solche Kosten auch nicht erstattungsfähig (vergleiche statt aller: Zöller-Herget, ZPO, § 91 Rz 13 zum „Privatgutachten“). Der folgende Beitrag weist auf Ausnahmen von diesem Grundsatz hin. |