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  • 01.08.2005 | Kostenfestsetzung

    Festsetzung außergerichtlicher Anwaltsgebühren

    Kosten im Vorfeld eines Prozesses für das Betreiben des Geschäfts sind nicht im Rahmen des Verfahrens der §§ 103, 104 ZPO zu berücksichtigen (OLG Koblenz 23.3.05, 14 W 181/05, RVGreport 05, 197, Abruf-Nr. 051760).

     

    Praxishinweis

    Das OLG weist darauf hin, dass die betroffene Prozesspartei einen materiell-rechtlichen Kostenerstattungsanspruch geltend machen muss, der außerhalb des Festsetzungsverfahrens verfolgt werden muss. Ein solcher Anspruch kann sich sowohl für die Kläger- als auch für die Beklagtenseite aus § 280 Abs. 1 S. 1, § 241 Abs. 2, § 311 BGB ergeben. Das OLG Koblenz folgt damit der Rechtsprechung des BGH (vgl. dazu RVG prof. 05, 68).  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2005 | Seite 134 | ID 91914