01.09.2003 · Fachbeitrag · Kostenfestsetzung
Rechtsbeschwerde zum BGH
| Einzelrichter am Kollegialgericht sind für die Zulassung von Rechtsbeschwerden zum BGH gegen Kostenfestsetzungsbeschlüsse unzuständig (BGH 8.4.03, VI ZB 67/02, n.v., und 29.4.03, VI ZB 42/02, n.v.). (Abruf-Nrn. 031805 und 031806) |
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