01.01.2002 · Fachbeitrag · Kostennote
Nachweis des Zugangs einer Honorarrechnung per E-Mail
| Nach dem Signaturgesetz und dem Gesetz zur Anpassung der Formvorschriften kann die anwaltliche Honorarrechnung nun auch per E-Mail erstellt und versandt werden (Goebel, BRAGO prof. 11/01, 139). Die Übersendung der Honorarrechnung per E-Mail bietet gegen über dem einfachen Brief Vorteile, da Sie hier ohne weiteres den Zugang der Honorarrechnung mit Hilfe einer elektronischen Empfangsbestätigung nachweisen können: |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig