31.01.2011 | Leseranfrage
Gebühren bei Gesamtvergleich
Leseranfrage: In den jeweils unter verschiedenen Aktenzeichen geführten acht Verfahren hat jeweils an demselben Tag zu derselben Terminsstunde ein Verhandlungstermin stattgefunden. Nach den anschließend von den Prozessbevollmächtigten telefonisch ohne Beteiligung des Gerichts geführten Vergleichsverhandlungen wurde für alle acht Verfahren ein Gesamtvergleich erzielt. Dieser wurde für alle zwischen den Parteien anhängigen acht Verfahren in einem nur für das 1. Verfahren anberaumten Termin vom Gericht protokolliert. Der Streitwert wurde für die acht Verfahren jeweils auf 6.000 EUR festgesetzt. Wie werden die Verfahren richtig abgerechnet?
Antwort: Entstanden sind hier Verfahrens,- Termins- und Einigungsgebühren. Fraglich ist, ob sie für acht getrennte Verfahren, oder nur einmal nach dem zusammengerechneten Wert aller acht Verfahren entstanden sind.
- Verfahrens und Terminsgebühren: Es entstehen acht gesonderte Verfahrens- und Terminsgebühren. Vor dem Vergleichstermin ist den Prozessbevollmächtigten der Parteien in jedem der acht Verfahren zunächst jeweils eine nach einem Wert von 6.000 EUR berechnete Verfahrens- und Terminsgebühr nebst Postentgeltpauschale entstanden:
1,3 Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG | 6.000 EUR | 439,40 EUR |
1,2 Terminsgebühr Nr. 3104 VV RVG | 6.000 EUR | 405,60 EUR |
Postentgeltpauschale Nr. 7002 VV RVG |
| 20,00 EUR |
19 % Umsatzsteuer Nr. 7008 VV RVG |
| 164,35 EUR |
Summe |
| 1.029,35 EUR |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € / Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig