01.07.2000 · Fachbeitrag · Leserforum
Anspruch auf Rückgängigmachung einer Kontoabbuchung infolge Einziehungsermächtigung?
| Frage: In der letzten Ausgabe von „BRAGO professionell“ haben Sie auf die interessante Möglichkeit hingewiesen, Anwaltsrechnungen auch per Einziehungsermächtigung einzuziehen. M.E. ist aber tatsächlich der Einwand des Mandanten vorprogrammiert, diese Möglichkeit nicht in Anspruch nehmen zu wollen, weil sein Geld im Falle einer falschen Rechnung durch die Abbuchung „futsch“ sei. Schließlich sehen die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Kreditinstitute überwiegend vor, dass Belastungsbuchungen innerhalb eines Monats zu rügen sind. Ist das richtig? |
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