01.10.1999 · Fachbeitrag · Leserforum
Entsteht für die Einholung eines Handelsregisterauszugs eine Gebühr gemäß § 120 BRAGO?
| Frage: Kann auch dann eine Gebühr nach § 120 BRAGO für ein einfaches Schreiben angesetzt werden, wenn auf der Gegenseite beispielsweise eine GmbH steht und diesseits zur genauen Bezeichnung des Gegners und dessen Vertreter ein Handelsregisterauszug eingeholt werden muß? |
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