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  • 01.11.1995 · Fachbeitrag · Leserforum

    Fallen bei der Abgabe von eidestattlichen Versicherungen im Rahmen der Stufenklage Verhandlungsgebühren an?

    | Das Gericht beraumte einen Termin zur mündlichen Verhandlung an, in dem der Beklagte den Auskunftsanspruch anerkannte. Daraufhin erging insoweit ein Teilanerkenntnisurteil. Im weiteren Verlauf erteilte der Beklagte jedoch eine Auskunft über sein Einkommen, mit der die Klägerin nicht zufrieden war. Letztere war der Meinung, der Beklagte habe sein Einkommen nicht vollständig angegeben, und behauptete, der Arbeitgeber bezahle einen Teil des Arbeitseinkommens "schwarz" hinzu. |