01.01.1999 · Fachbeitrag · Leserforum
Streitwert und Streitwertbeschwerde im arbeitsrechtlichen Verfahren der einstweiligen Verfügung?
| Ein Leser fragt: „Bei einem Arbeitsrechtsstreit über die Weiterbeschäftigung legt das Gericht einen Bruttomonatslohn als Hauptsachestreitwert zugrunde. Im einstweiligen Verfügungsverfahren wird dieser Wert wegen des vorläufigen Rechtsschutzcharakters auf 1/3 reduziert. Ist dies korrekt? Kann gegen die Streitwertfestsetzung im Urteil über die einstweilige Verfügung Streitwertbeschwerde oder ein anderer Rechtsbehelf eingelegt werden?“ |
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