01.10.1997 · Fachbeitrag · Leserforum
Vergütung bei Erledigung einer Angelegenheit vor Erteilung des angeforderten Gutachtens?
| Ein Leser schreibt: „Wie ist der Auftrag eines Mandanten, bezüglich des Kaufvertrages über den Erwerb einer Immobilie ein schriftliches Gutachten zu erstellen, abzurechnen, wenn sich die Sache dadurch erledigt, daß der Mandant von dem Immobilienerwerb Abstand nimmt, bevor das Gutachten schriftlich erstattet ist?“ |
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