01.03.2007 | Leserforum
Wann ist der passende Moment für das Gespräch über die Anwaltsvergütung?
Gelegentlich wird aus Anwaltsbüros die Frage an uns herangetragen, zu welchem Zeitpunkt der Anwalt im Gespräch mit dem Mandanten auf die Vergütungsvereinbarung eingehen soll. Dazu gibt es die grundsätzliche Empfehlung: Nach Möglichkeit so früh wie möglich, aber weder überfallartig noch zu einem unpassenden Moment. Dazu im Einzelnen:
Checkliste: Richtiger Zeitpunkt für Gespräch über Anwaltsvergütung |
- Die Ankündigung der Vergütungsvorstellung hängt von der Struktur der Mandanten in der jeweiligen Kanzlei, aber auch vom konkreten Einzelmandanten ab.
- Falls möglich, sollten die Vergütungsgrundsätze der Kanzlei, also Höhe und Modalitäten von Stundensätzen, Pauschalvergütungen oder Abrechnungsmodalitäten im Vorfeld mitgeteilt werden, z.B.
- durch Übersendung eines Merkblatts mit der Bestätigung des ersten Besprechungstermins,
- per Brief, per Fax, E-Mail,
- durch Auslegung eines Merkblatts im Wartebereich. Praxishinweis: Hinweise durch Plakate an der Wand, wie in Arztpraxen, dürften dagegen eher abschreckende Wirkung haben.
- Zu Beginn des ersten Mandantengesprächs sollte die Anwaltsvergütung nicht thematisiert werden, da noch nicht feststeht, worum es geht, welcher Bearbeitungsaufwand, welches Haftungsrisiko und welche Umstände für die Vergütungsvereinbarung maßgeblich sein werden.
- Ratsam ist, dass der Anwalt gegen Ende des ersten Beratungsgesprächs das Thema Vergütung anspricht. Hier gilt: Wer fragt, der führt. Das Gespräch könnte wie folgt eingeleitet werden: „Und nun würde ich Sie gerne über die Kosten informieren, die auf Sie zukommen können.“
- Ein Anwalt, der zu spät, unvollständig, widerwillig oder nicht über seine Vergütung aufklärt, provoziert eine verspätete, unvollständige, widerwillige oder ausbleibende Begleichung seiner Rechnung.
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Quelle:
Ausgabe 03 / 2007 | Seite 44 | ID 91804
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