01.11.1997 · Fachbeitrag · Leserforum
Wann kann der Anwalt trotz der Kürzungsregelung im Einigungsvertrag die vollen Gebühren geltend machen?
| Frage: „Sind die Gebühren eines Anwalts mit einer Kanzlei in den alten Bundesländern bei der Vertretung eines in den neuen Bundesländern oder Ostberlin wohnhaften Beteiligten grundsätzlich um 20 bzw. 10 Prozent zu ermäßigen, wenn er vor Gerichten oder Behörden tätig wird, die den Sitz in den neuen Bundesländern haben?“ |
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