01.06.2000 · Fachbeitrag · Leserforum
Zeitpunkt der Streitwertfestsetzung in Scheidungs- und Scheidungsfolgesachen?
| Frage: Welcher Zeitpunkt ist für die Streitwertermittlung entscheidend, wenn der Mandant bei Antragstellung ein höheres Nettoeinkommen als beim Scheidungstermin hat? Laut Gerold/Schmidt/v. Eicken/Madert ist bei Änderung des Werts der höchste Wert während der Tätigkeit des Anwalts für die Berechnung der Anwaltsgebühren maßgebend (BRAGO, 14. Auflage, § 7 Rn 4). Kann mit dieser Begründung die Streitwertfestsetzung gemäß § 7 Abs. 3 BRAGO auch auf der Grundlage des Nettoeinkommens zum Zeitpunkt der Antragstellung auf Scheidung erfolgen? |
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