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  • 01.09.1996 · Fachbeitrag · Ost-Gebühren

    Wie werden die Tätigkeiten von Anwälten in den neuen Bundesländern vergütet?

    | Gebührenrechtliche Überraschungen kann man teilweise bei der Anwendung der besonderen Vorschrift des Einigungsvertrages bezüglich der Anwaltsgebühren erleben (vergleiche Anlage I zum Einigungsvertrag, Kapitel III. A) Nr. 26). Dies gilt insbesondere dann, wenn für eine Partei zwei oder mehrere Rechtsanwälte beteiligt sind, von denen zum Beipiel einer als Korrespondenzanwalt in den alten Bundesländern und der andere als Prozeßanwalt in den neuen Bundesländern tätig ist. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die zivilrechtliche Praxis, gelten aber gleichermaßen für Verwaltungs-, Steuer-, Arbeits- und Strafsachen. |