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  • 01.01.1998 · Fachbeitrag · OWi-Sachen

    Sieben aktuelle Urteile zur Mittelgebühr in Bußgeldsachen

    | Insbesondere Rechtsschutzversicherer, aber zum Teil auch Gerichte, vertreten die Meinung, daß in alltäglichen Verkehrsordnungswidrigkeiten nur eine im unteren Bereich des jeweiligen Rahmens liegende Gebühr angemessen ist. Zur Begründung wird angeführt: Im Vergleich mit anderen Bußgeldverfahren seien die in Verkehrsordnungswidrigkeiten angedrohten Geldbußen niedrig. Folglich dürfe auch die Vergütung des Rechtsanwalts nur im unteren Gebührenbereich liegen. |