01.11.2000 · Fachbeitrag · Pflichtverteidiger
Antrag und Verfahren zur Bewilligung einer Pauschvergütung nach § 99 BRAGO
| In „BRAGO professionell“ 8/2000, Seiten 99 f., und 10/2000, Seiten 127 ff., sind mehrere aktuelle Entscheidungen allein des OLG Hamm zur Pauschvergütung nach § 99 BRAGO vorgestellt worden. Schon die Anzahl dieser Beschlüsse zeigt die praktische Relevanz, die die Pauschvergütung für die Verteidigung in Strafverfahren als sonst nicht gerade lukratives Gebührenfeld hat. Mit der Pauschvergütung hat der Pflichtverteidiger aber eine Möglichkeit, für seine Verteidigertätigkeit angemessen entlohnt zu werden. Wie die Pauschvergütung beantragt und bewilligt wird, wird im folgenden Beitrag erläutert. |
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