01.06.2000 · Fachbeitrag · PKH-Gebührenmanagement
Volle Gebühren bei Ratenzahlung, Obsiegen der „armen“ Partei und Aufhebung der PKH-Bewilligung
| In der Mai-Ausgabe von „BRAGO professionell“ habe ich Ihnen mit der Vorschussanforderung die erste von fünf Möglichkeiten erläutert, wie Sie trotz Bewilligung von PKH letztendlich die vollen Gebühren abrechnen können. Im folgenden Beitrag stelle ich Ihnen die weiteren Möglichkeiten bei PKH auf Raten (1.), im Falle des Obsiegens der „armen“ Partei (2.) sowie bei Aufhebung der PKH-Bewilligung (3.) vor. |
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