01.04.1995 · Fachbeitrag · Prozeßkostenhilfe
Die Prozeßkostenhilfe (PKH) - ein Thema mit vielen Variationen!
| Im kostentechnisch allereinfachsten Fall wird die Prozeßkostenhilfe ohne Raten für den gesamten Rechtszug bewilligt - der beigeordnete Rechtsanwalt reicht seinen Kostenfestsetzungsantrag gemäß § 123 BRAGO beim Prozeßgericht ein und bekommt nach einiger Zeit seine Gebühren von der Staatskasse überwiesen. Diese Variante hat zwar den Vorteil, daß das Geld mehr oder weniger schnell, aber sicher auf dem Konto des beigeordneten Rechtsanwalts eingeht. Sie hat jedoch natürlich den ganz erheblichen Nachteil, daß die Gebühren, die der Fiskus ausbezahlt, bekanntermaßen nur Mindergebühren sind. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat