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  • 01.04.1995 · Fachbeitrag · Prozeßkostenhilfe

    Die Prozeßkostenhilfe (PKH) - ein Thema mit vielen Variationen!

    | Im kostentechnisch allereinfachsten Fall wird die Prozeßkostenhilfe ohne Raten für den gesamten Rechtszug bewilligt - der beigeordnete Rechtsanwalt reicht seinen Kostenfestsetzungsantrag gemäß § 123 BRAGO beim Prozeßgericht ein und bekommt nach einiger Zeit seine Gebühren von der Staatskasse überwiesen. Diese Variante hat zwar den Vorteil, daß das Geld mehr oder weniger schnell, aber sicher auf dem Konto des beigeordneten Rechtsanwalts eingeht. Sie hat jedoch natürlich den ganz erheblichen Nachteil, daß die Gebühren, die der Fiskus ausbezahlt, bekanntermaßen nur Mindergebühren sind. |