01.11.2000 · Fachbeitrag · Prozesskostenrisiko
Neue Wege durch Prozessfinanzierung durch Dritte
| In der Praxis scheitert ein Prozess mit lukrativem Streitwert und erfolgversprechenden Gewinnaussichten oft an einem ganz einfachen Aspekt: Nachdem der Mandant über das Prozesskostenrisiko belehrt worden ist - bei einem Streitwert von 50.000 DM fallen in der 1. Instanz immerhin schon 12.000 DM und zusammen mit der 2. Instanz sogar rund 27.000 DM an Kosten und Gebühren an -, verzichtet er doch lieber auf einen Prozess und die Durchsetzung seines Anspruchs. So finden anwaltliche „Gebührenträume“ ein jähes Ende, wenn keine Rechtsschutzversicherung besteht und die Gewährung von PKH nicht in Betracht kommt. Eine Marktanalyse hat ergeben, dass allein aus diesem Grund pro Jahr rund 18.000 Prozesse mit einem Streitwert von jeweils mindestens 100.000 DM nicht geführt werden. |
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