01.11.2004 · Fachbeitrag · Rationalisierungsabkommen
Vorsicht vor den Angeboten der Rechtsschutzversicherer für Gebührenvereinbarungen
| Mit der Einführung des RVG zum 1.7.04 sind die mit Rechtsschutz-Versicherern abgeschlossenen Gebührenvereinbarungen gegenstandslos geworden. Seither sind die Versicherer bemüht, auf der Grundlage des RVG neue Vereinbarungen abzuschließen. Hier ist jedoch Vorsicht und Zurückhaltung geboten und angebracht, denn die Vorstellungen der Versicherer zur Gebührenhöhe liegen in erheblichem Maße unter den Mittelgebühren. Der Beitrag vergleicht in Bußgeld-, Straf- und Zivilsachen die Vergütung des RVG mit bekannten Angeboten verschiedener Versicherer (Quelle: www.anwaltverein.de/gebuehrenrecht/tab.pdf). |
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