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  • 01.11.1999 · Fachbeitrag · Rechtsnachfolge

    Keine Erbenhaftung für Kosten, wenn dem Erblasser PKH bewilligt worden ist

    | Infolge eines Erbfalls ist es denkbar, daß die Erben einen Rechtsstreit abwickeln müssen, den noch der Erblasser begonnen hatte. Hierbei können gebührenrechtliche Probleme entstehen, wenn vor dem Erbfall Kosten entstanden sind, für die dem Erblasser PKH bewilligt worden ist. Meines Erachtens müssen die Erben aus den folgenden Gründen nicht für diese Kosten aufkommen. |