01.04.1999 · Fachbeitrag · Rechtsprechungsübersicht
15/10-Vergleichsgebühr auch für einenScheidungsfolgenvergleich bei PKH-Scheidung?
| In „BRAGO professionell“ Nr. 10/98, Seiten 5 ff., in Nr. 1/99, Seiten 9 ff. und in Nr. 3/99, 39 ff. habe ich Sie auf die Entscheidungen der Oberlandesgerichte Koblenz, Zweibrücken, München, Frankfurt, Bamberg, Köln, Düsseldorf, Brandenburg, Dresden, Nürnberg und Stuttgart hingewiesen, die den Anfall einer 15/10-Vergleichsgebühr für den Vergleich über Scheidungsfolgen bejahen, wenn für die Scheidung PKH bewilligt worden ist. Der folgende Beitrag stellt Ihnen nochmals Entscheidungen der OLG Koblenz und Karlsruhe vor. |
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