01.01.2004 · Fachbeitrag · Reisekosten
Fahrtkostenerstattung bei Bestehen einer kürzeren aber zeitaufwendigeren Fahrstrecke
| Die Fahrtkosten des Rechtsanwalts gemäß § 28 Abs. 2 Nr. 1 BRAGO sind nach Maßgabe der tatsächlich gefahrenen Kilometer zu erstatten, wenn die Wahl einer kürzeren Fahrstrecke mit erheblich höherem Zeitaufwand verbunden und dem Rechtsanwalt daher nicht zuzumuten war (KG 25.3.03, 1 W 50/03, n.v., Abruf-Nr. 032690). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat