01.08.2003 · Fachbeitrag · Reisekosten
Reisekostenerstattung beim PKH- Mandat
| Sie kennen die Situation: Nach einem Verkehrsunfall beauftragt der Mandant Sie mit der Durchsetzung seiner materiellen und immateriellen Schadenersatzansprüche. Die Regulierung der Schadenersatzansprüche wird abgeschlossen, aber der Ersatz künftiger materieller Ansprüche wird offen gehalten. Die Realisierung z.B. der künftigen Verdienstausfallansprüche erfolgt daher erst wesentlich später. Wie wird dieser Umstand bei der Abrechnung richtig berücksichtigt? Der folgende Beitrag gibt die Lösung. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig