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  • 01.12.2002 · Fachbeitrag · Richtige Anwendung der BRAGO

    Abrechnung der Wahlverteidigergebühren durch den Pflichtverteidiger bei Verurteilung des Mandanten

    | Dem Pflichtverteidiger steht gegen den Beschuldigten neben dem Vergütungsanspruch gegen die Landeskasse nach § 97 BRAGO ein Anspruch auf Zahlung der Gebühren eines gewählten Verteidigers zu. Der folgende Beitrag zeigt, wie der Pflichtverteidiger die Wahlverteidigergebühren im Fall der Verurteilung des Mandanten richtig abrechnet. |