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  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Richtige Anwendung der BRAGO

    Die Erstberatungsgebühr gemäß § 20 BRAGO

    | § 20 Abs. 1 S. 2 BRAGO schreibt fest, dass für eine Erstberatung keine höhere Gebühr als 180 EUR verlangt werden kann. Maßgebend ist daher für die Abrechnung, wann eine solche Erstberatung endet. Dazu im Einzelnen: |