01.05.2001 · Fachbeitrag · Richtige Anwendung der BRAGO
Die korrekte Streitwertbestimmung des Versorgungsausgleichs im Scheidungsverbund
| Nach dem In-Kraft-Treten der Kindschaftsrechtsreform (Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts 16.12.97, BGBl I, 2942, und Gesetz zur Vereinheitlichung des Unterhaltsrechts minderjähriger Kinder 6.4.98, BGBl I, 666) besteht der familienrechtliche Zwangsverbund nur noch aus der Scheidung selbst und der Durchführung des Versorgungsausgleichs nach §§ 621, 623 ZPO. Die Regelung der elterlichen Sorge gehört nicht mehr dazu (siehe dazu ausführlich BRAGO prof. 9/98, 1). Nachdem in der Februar-Ausgabe von „BRAGO professionell“ die Berechnung des Werts der Scheidung dargestellt wurde (BRAGO prof. 2/01, 16), erläutert der folgende Beitrag die richtige Wertermittlung der Regelung des Versorgungsausgleichs. |
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