01.01.1996 · Fachbeitrag · Richtige Anwendung der BRAGO
Die Verweisung, Abgabe und Zurückverweisung von Verfahren nach §§ 14 und 15 BRAGO
| Die Zivilprozeßordnung sieht aus mehreren Gründen die Möglichkeit der Verweisung von Verfahren von einem Gericht an ein anderes vor. Die BRAGO reagiert darauf mit den Vorschriften §§ 14 und 15, die den § 13 Abs. 2 BRAGO ergänzen bzw. für diese Fälle näher erläutern, gegebenenfalls auch durchbrechen. |
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