01.09.2003 · Fachbeitrag · Richtige Anwendung der BRAGO
Mehrvertretungszuschlag bei Vertretung einer Anwaltssozietät
| Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) ist partei- und rechtsfähig (BGHZ 146, 341 = MDR 01, 459; dazu Goebel BRAGO prof. 02, 74). Bei der Vertretung einer Anwaltssozietät gilt hinsichtlich des Mehrvertretungszuschlags (§ 6 Abs. 1 S. 2 BRAGO) Folgendes: |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig