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  • 01.11.2003 · Fachbeitrag · Richtige Anwendung der BRAGO

    Streitwertbestimmung für Klageantrag, wenn dessen Zustellung unterbleibt

    | Der für Gerichts- und Anwaltsgebühren maßgebliche Streitwert richtet sich nach dem in der Klageschrift enthaltenen Antrag, auch wenn dieser nicht zugestellt, sondern das Verfahren in einem Termin zur Erörterung des mit der Klage gestellten Antrags auf PKH durch Vergleich erledigt wird (OLG Nürnberg 10.3.03, 7 WF 666/03, OLGR 03, 282). (Abruf-Nr. 031950) |