01.09.2000 · Fachbeitrag · Richtige Anwendung der BRAGO
Volle Gebühren trotz Bestellung zum Pflichtverteidiger
| In den letzten Ausgaben von „BRAGO professionell“ habe ich die Möglichkeiten erläutert, wie Sie trotz der Bewilligung von PKH die vollen Gebühren abrechnen können. Auch in Strafsachen bieten sich Abrechnungsmethoden an, die Sie nicht auf die Mindergebühren gemäß § 97 BRAGO beschränken. Dazu muss die Vorschrift des § 101 BRAGO genauer betrachtet werden, die die Anrechnung und Rückzahlung von Vorschüssen in Strafsachen regelt. Danach gilt: |
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