01.06.1996 · Fachbeitrag · Richtige Anwendung der BRAGO
Wie einstweilige Anordnungen in Familiensachen gemäß § 41 BRAGO abgerechnet werden
| In den Nrn. 10, 11 und 12/95 von „BRAGO professionell“ wurden einige Möglichkeiten der Durchbrechung der Regelung von § 13 Abs. 2 BRAGO behandelt, wonach der Rechtsanwalt in derselben Angelegenheit grundsätzlich die Gebühren nur einmal fordern kann. Neben den §§ 38, 39 und 40 BRAGO stellt § 41 BRAGO eine weitere Ausnahme von dieser Regel dar. Diese Vorschrift normiert die Abrechnung der anwaltlichen Gebühren bei einer Vertretung des Auftraggebers in Verfahren der einstweiligen Anordnungen in Ehe- und Kindschafts-sachen in vergleichbarer Weise wie die Abrechnung von Arrest und einstweiliger Verfügung nach § 40 BRAGO und lautet: |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses RVG prof. Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,30 € Monat