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  • 01.12.2003 · Fachbeitrag · Schuldrechtsreform

    Ablauf der Verjährungsfrist zum 31.12.03 beachten

    | Mit dem Schuldrechtsmodernisierungsgesetz, das am 1.1.02 in Kraft getreten ist, wurde das Verjährungsrecht und damit auch die Verjährung der Anwaltsvergütung neu geregelt (dazu Goebel, BRAGO prof. 01, 153). Folgendes ist deshalb zu beachten: |