01.04.2006 | Selbstständiges Beweisverfahren
Neues zum selbstständigen Beweisverfahren
Der Beitrag informiert Sie über aktuelle Entwicklungen beim selbstständigen Beweisverfahren.
PKH
Bei der Gewährung von PKH kommt es auf die Erfolgsaussichten des selbstständigen Beweisverfahrens und nicht die der Hauptsache an. Es genügt, dass die Beweistatsachen zur Begründung eines Anspruchs dienen können. Nur wenn von Anfang an völlig klar ist, dass unter keinen Gesichtspunkten ein Anspruch gegeben sein kann, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis (OLG Hamm BauR 05, 1360).
Keine isolierte Kostenentscheidung bei anhängigem Hauptsacheverfahren
Wird der Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens nach Klageerhebung zurückgenommen, ist über die Kostenfolge nach Rücknahme nicht im selbstständigen Kostenbeschluss zu befinden, sondern bei der Entscheidung in der Hauptsache (BGH AGS 05,31 und 514).
Streitwert bei mehreren Antragsgegnern
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