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  • 01.04.2006 | Selbstständiges Beweisverfahren

    Neues zum selbstständigen Beweisverfahren

    Der Beitrag informiert Sie über aktuelle Entwicklungen beim selbstständigen Beweisverfahren.  

     

    PKH

    Bei der Gewährung von PKH kommt es auf die Erfolgsaussichten des selbstständigen Beweisverfahrens und nicht die der Hauptsache an. Es genügt, dass die Beweistatsachen zur Begründung eines Anspruchs dienen können. Nur wenn von Anfang an völlig klar ist, dass unter keinen Gesichtspunkten ein Anspruch gegeben sein kann, entfällt das Rechtsschutzbedürfnis (OLG Hamm BauR 05, 1360).  

     

    Keine isolierte Kostenentscheidung bei anhängigem Hauptsacheverfahren

    Wird der Antrag auf Durchführung eines selbstständigen Beweisverfahrens nach Klageerhebung zurückgenommen, ist über die Kostenfolge nach Rücknahme nicht im selbstständigen Kostenbeschluss zu befinden, sondern bei der Entscheidung in der Hauptsache (BGH AGS 05,31 und 514).  

     

    Streitwert bei mehreren Antragsgegnern