01.07.2006 | Sicherheitsleistung
Vergessen Sie nicht, die Tätigkeit bei Erbringung einer Sicherheitsleistung abzurechnen
Anwälte vergessen oft, für die Tätigkeit im Zusammenhang mit der Erbringung einer Sicherheitsleistung Gebühren abzurechnen. Der folgende Beitrag zeigt auf, welche Gebühren dafür anfallen können.
Arten der Sicherheitsleistung
Das Gericht kann nach billigem Ermessen die Art und Höhe der Sicherheitsleistung bestimmen, § 108 Abs. 1 ZPO. In Betracht kommen Bankbürgschaften und die Hinterlegung von Geld oder Wertpapieren.
Erbringung der Sicherheitsleistung ist besondere Angelegenheit
Das Erbringen der Sicherheitsleistung zählt nicht zum gebührenrechtlichen Rechtszug, so dass Anwälte die Tätigkeit neben den Gebühren des Erkenntnis- bzw. Vollstreckungsverfahrens abrechnen können (OLG Karlsruhe MDR 97, 509; a.A. OLG Düsseldorf OLGR 97, 40). Es ist wie folgt zu unterscheiden:
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